von andilin » Di 31. Dez 2019, 17:51
Hallo,
§17 Abs.1 StVO: "Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."
Scheinwerferabdeckungen sind nur im Rennbetrieb erlaubt nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Gruß
Andi
Hallo,
§17 Abs.1 StVO: "Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."
Scheinwerferabdeckungen sind nur im Rennbetrieb erlaubt nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Gruß
Andi