Hallo,
möchte ein paar kurze Hinweise geben welche ich bei meinem Anliegen erfahren habe (TÜV Rheinland (Koblenz) nachdem ich mir "guten Glaubens" eine Anlage gekauft hatte wurden und "davon ausgegangen bin" das eine Installation und Eintragung in die Papiere "einfach" über die Bühne gehen würde... (mag es sicher auch geben und anders praktiziert werden - bei mir allerdings nicht...)
Ich musste für eine Edelstahlauspuffanlage eines anderen Anbieters (welcher auch der Hersteller war) eine Einzelabnahme inkl. Geräusch-Messungen durchführen lassen. (282€, Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis...")
Wichtig war auch bzw vorausgegangen:
- sämtliche "andersartige" Gutachten / ABE´s vom "Typ 6 CS" oder was auch immer durch die Gegend fliegt wird nicht akzeptiert.
Auch nicht ein Gutachten (z.b Tüv Süd für 3.0CS) bei dem VIN; Kennzeichen und solche Daten unkenntlich gemacht wurden -> ich habe die Frage gestellt wieso man "Tüv-intern" sich nicht auf das Gutachten beziehen könne... ich habe bis heute keine wirkliche Antwort darauf
- das Design / Dimensionen musste so "ziemlich identisch" wie bei der damaligen originalen Anlage sein
-> diese Daten finden sich nun im Schein wieder
(-> mit Hinweis auf dem neuen Gutachten das "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist" für 22+U.1-U.3)
- Geräuschmessung in Bereich des erlaubten sein, klar... (wieviele dB´s sind bei der zu installierenden Anlage angegeben? Ich frage weil ich davon ausgehe das nachbauten selten bis nie EXAKT so wie die sind auf die man sich bezieht -> evtl. ist das Grund genug für jeweilige notwendige Einzelabnahmen... Was genau wurde denn bemängelt oder war nicht vorhanden)
Viel Erfolg. Gruß