von Gerhard » So 26. Aug 2018, 16:26
Hallo Hubi
Du hast mit allem was du geschrieben hast sicher Recht.
Wenn du Reifen, von denen jeder TÜV weiß, dass die Vergleichsgröße im Räderkatalog vorhanden ist und er diese ohne Gutachten einträgt, so ist das in meinen Augen ein (legales) Entgegenkommen. Wenn du aber mit einer Reifengröße kommst, die vom Abrollumfang nicht zulässig ist, ohne Tachoangleichung, wo der Tacho weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit, da schickt dich selbst der TÜV Azubi vom 1. Lehrjahr wieder nach Hause. Das H-Kennzeichen kannst du in der Regel ohne entsprechend altem Gutachten auch gleich abschrauben:-)
Dennoch wünsche ich natürlich jedem, dass er alles was er möchte, auch eingetragen bekommt! Dazu kann ich nur raten, geht gut vorbereitet zum TÜV und bequatscht das was ihr vorhabt zuerst mit dem Prüfer.
Gruß Gerhard
Hallo Hubi
Du hast mit allem was du geschrieben hast sicher Recht.
Wenn du Reifen, von denen jeder TÜV weiß, dass die Vergleichsgröße im Räderkatalog vorhanden ist und er diese ohne Gutachten einträgt, so ist das in meinen Augen ein (legales) Entgegenkommen. Wenn du aber mit einer Reifengröße kommst, die vom Abrollumfang nicht zulässig ist, ohne Tachoangleichung, wo der Tacho weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit, da schickt dich selbst der TÜV Azubi vom 1. Lehrjahr wieder nach Hause. Das H-Kennzeichen kannst du in der Regel ohne entsprechend altem Gutachten auch gleich abschrauben:-)
Dennoch wünsche ich natürlich jedem, dass er alles was er möchte, auch eingetragen bekommt! Dazu kann ich nur raten, geht gut vorbereitet zum TÜV und bequatscht das was ihr vorhabt zuerst mit dem Prüfer.
Gruß Gerhard