Reimport

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Marcel (alt)
Beiträge: 30
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Reimport

Beitrag von Marcel (alt) »

Hallo E9-Gemeinde"
hat jemand von Euch Erfahrung mit Reimporten eines E9 aus dem EU-Bereich nach Deutschland?
Welche "Haken" gilt es dabei zu beachten? Entstehen zusätzliche Kosten über den Kaufpreis hinaus?
Hintergrund meiner Frage: bei "netcar.at" wird ein grüner 3"0 CS angeboten. Er sieht im großen und ganzen ganz gut aus (etwas beunruhigt bin ich allerdings beim rechten Koflügel Höhe A-Säule und unterhalb des rechten Schlußlichts" blüht da vieleicht etwas im Verborgenen...). Kennt jemand von Euch u.U. den Wagen?
Gruß
Marcel
Harald G. (alt)
Beiträge: 377
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Reimport

Beitrag von Harald G. (alt) »

Hallo Marcel
Ich habe absolut keine Erfahrung mit Reimporten" aber ich kann Dir meine Meinung über diesen Wagen schreiben.
Mit der Fahrzeugbewertung von durchgängig 2 bin ich nicht einverstanden.
Aus meinem Verständniss über die Berwertungnoten beteutet
1 = eigentlich Neuzustand mit sehr wenigen Km" vergleichbar mit einem Fahrzeug besser als Jahreswagen ( Tageszulassung )
2 = Zustand wie Jahres" oder 2Jahreswagen" absolut Top gepflegt" aber schon als Gebrauchtwagen zu erkennen.
3 = sehr gepflegtes Gebrauchsfahrzeug in gutem Zustand und problemlos bei der TÜV- Abnahme bei uns in Deutschland
4 = Man muß was dran tun.
Und genau so sieht der E9 aus"( aufgrund der Fotos ).
Die Reifen HR sind bei uns nicht zulässig" in Deutschland benötigen wir VR-Reifen. Es fehlt offensichtlich hinten rechts eine Radkappe. Am Kotflügel VR und der Heckleuchte HR sind offensichtlich Rostansatz zu erkennen. ( Ich gehe davon aus man hat die besten Seite abgelichtet. )
Der Rostansatz an der Heckleuchte ist relativ einfach zu beheben" dagegen könnten sich am vorderen Kotflügel" wie von Dir befürchtet" bei genauerer Betrachtung" Abgründe auftun.
Auch wenn sich auf der linken Seite das Bild sich freundlicher zeigt" so muß man dort mit dem gleichen Ergebniss rechnen.
Weiterhin stören mich die Innenaustattungsbilder mit den Lammfellüberzügen.
Hätte ich eine makellose Innenaustattung" würde ich Sie bei einem solchen Auto auch zeigen und die Lammfellbezüge nur textlich erwähnen" oder Bilder mit und ohne zeigen.
Einzig das "Fahrzeug aus Erstbesitz" weckt mein Interesse.
Aber das muß man sehr Gewissenhaft überprüfen" wie man das kann" weiß ich leider in dem Fall nicht.
Wie sagt" ich möchte hier keine persönlich Wertung einbringen"( der Wagen bringt Emotionen von sich aus )"sondern nur eine Meinung.
Gruß Harald
robert (alt)
Beiträge: 354
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Reimport

Beitrag von robert (alt) »

Hallo Harald"
da ich mich beruflich ständig mit den E9-Coupes und auch mit Re-Importen beschäftige" kann ich Dir folgendes Mitteilen: Du benötigst einen Kaufvertag (je nach Land unterschiedliche Bedingungen)" das Auto muss beim Zollübergang verzollt werden (+ Unbedenklichkeitsbescehinigung). In BRD dann beim KBA eine weitere Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Beim TÜV Vollabnahme nach § 21 machen" dann zur Zulassungsstelle und Zulassung.
Für weitere Fragen kannst Du mich unter der angegebenen Mail-Adresse erreichen.
gruss Robert
>Hallo E9-Gemeinde"
>hat jemand von Euch Erfahrung mit Reimporten eines E9 aus dem EU-Bereich nach Deutschland?
>Welche "Haken" gilt es dabei zu beachten? Entstehen zusätzliche Kosten über den Kaufpreis hinaus?
>Hintergrund meiner Frage: bei "netcar.at" wird ein grüner 3"0 CS angeboten. Er sieht im großen und ganzen ganz gut aus (etwas beunruhigt bin ich allerdings beim rechten Koflügel Höhe A-Säule und unterhalb des rechten Schlußlichts" blüht da vieleicht etwas im Verborgenen...). Kennt jemand von Euch u.U. den Wagen?
>Gruß
>Marcel



http://www.robertsbmwclassic.de
F-tom (alt)
Beiträge: 37
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Reimport

Beitrag von F-tom (alt) »

Hallo Robert"
theopraktisch brauchst Du das Auto nicht zu verzollen wenn es aus Euroland kommt und älter als x Jahre ist (glaube 4 wenn ich mich recht erinnere).
Frag aber noch mal nach da ich mir immer nur Wagen aus D nach F importiert habe" und ja wohl gleiches recht für alle gilt (außerdem in 99.9 % der Fälle ist Frankreich noch viel viel viel bürokratischer als D ( schien mir eigentlich unmöglich bis zu eigenen Erfahrungen - aber dafür zahlen wir hier ja auch keine Kfz Steuer mehr :-))
Es kann auch sein das Du irgendein Papier vom Zoll brauchst das besagt das Du nicht zu verzollen brauchst ( so ist das jedenfalls hier in F)
Gruß
Tom


Gregor (alt)
Beiträge: 43
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Reimport

Beitrag von Gregor (alt) »

Zum Thema Zo0ll hier was aus der Homepage des deutschen Zolls:
Ich bin Privatperson und möchte mir ein Auto in einem anderen Mitgliedstaat der EG kaufen. Was muss ich dabei zollmäßig beachten?
Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen" weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen" sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen" so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern" in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an" wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt" z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto" das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen" die in einem anderen EG-Staat erworben wurden" gehalten" entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen" wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen. Fragen Sie ihn danach!
Für gebrauchte Fahrzeuge muss in der Bundesrepublik Deutschland keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben" wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.

Weiß-blaue Grüße
Gregor

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