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Motorschaden nach Kauf - Recht?

Verfasst: Di 27. Apr 2010, 11:25
von Duesenberg (alt)
Hallo"
folgendes Problem ist aufgetreten.
Anfang diesen Jahres habe ich mir einen 2.5 CS von Privat gekauft" d.h. ohne Garantie und Gewährleistung" gekauft wie gesehen. Der BMW ist optisch und technisch eigentlich top" Note 2+ laut Gutachten. Als ich den Wagen abgeholt habe qualmte er weiß aus dem Auspuff" das gab sich aber nach ca. 10 Minuten. Ich habe den Wagen direkt in eine 50 Kilometer entfernte BMW Werkstatt gebracht um den Wagen durchzuschecken. Jetzt wurde festgestellt" dass der Zylinderkopf 2"3 und 4 gerissen ist. Daher zieht er das Kühlwasser und daher resultiert wohl auch der weiße Qualm. Also mit anderen Worten" der Schaden ist doch ziemlich hoch. Der Vorbesitzer wusste angeblich nichts davon und will sich auch nicht an der Reperatur des Schadens beteiligen bzw. den Kauf Rückgängig machen. Muss ich das so hinnehmen?
Kennt sich jemand mit der Rechtsregelung aus? Eine schnelle Rückmeldung wäre klasse!
Gruß

Re: Motorschaden nach Kauf - Recht?

Verfasst: Di 27. Apr 2010, 12:22
von schaedl (alt)
Du musst dem Verkäufer nachweisen" dass er den Schaden gekannt hat. Dann hast Du eine Chance. Ansonsten gibt es nur eine Möglichkeit" wenn der Verkäufer Gewerblich ist" dann kann er die Gewährleistung nur schwer ausschließen.

Hast Du Ihn vor Zeugen nach dem weißen Dampf gefragt?

Re: Motorschaden nach Kauf - Recht?

Verfasst: Di 27. Apr 2010, 20:27
von Olli (alt)
Nun das ist sehr schade" das mit dem Zylinderkopf. Eigentlich ist der M30 Motor bei Guter Wartung und Behandlung für mehrrere Hunderttausend Km gut.
Ob und in wie weit man etwas Rausschlagen kann" weiss Ich nicht. (Wieviel km gefahren seit kauf ?? " ist auf jedenfall relevant)
Fakt aber ist" Ich würde das mir das Auto auf das genaueste untersuchen" um nicht auf eine geschönte Leiche aufgeseessen zu sein. Wenn das Auto und seine Substans OK ist" so ist der Motor das wenigere übel. Ja" kostet auch Geld".....aber ein Auto zu zerlegen" entrosten " Lackieren usw.....ist weit kosteninsiver...
Grüsse aus Ffm Olli

Re: Motorschaden nach Kauf - Recht?

Verfasst: Di 27. Apr 2010, 20:54
von kiefer (alt)
Hallo"

so ein Fall ist mehr als ärgerlich.
Im Endeffekt wäre aber auch bei einem gewerblichen Verkauf die Lage nicht wirklich eindeutig" bei einem Privatverkauf ist da erst recht nichts mehr zu holen.
Eine arglistige Täuschung oder Vorsatz nachzuweisen wird nicht möglich sein in dem Fall und es müsste auch bewiesen werden" dass das Fzg bei Übernahme bereits den Defekt hatte. Auch wenn Dir der weiße Rauch aufgefallen ist... dies nachzuweisen dürfte schwer sein.
Oder um es mal umgekehrt zu sehen: Der Vorbesitzer muss noch nicht einmal unbedingt etwas von dem Schaden mitbekommen haben.
In Deinem Beitrag hattest Du geschrieben dass "der Zylinderkopf 2"3 und 4 gerissen ist". Was genau meinst Du damit? Sind denn definitiv Haarrisse im Kopf die Ursache oder nur die Kopfdichtung?
Lies Dir auch mal folgenden Beitrag im Detail durch bzw. dessen Antworten.
http://www.e28-forum.de/forum/forum_entry.php?id=229247
Nicht alle Haarrisse bedeuten den (Hitze)tod eines Kopfes.

Sofern die sonstige Substanz stimmt" nimm die Reparatur in Kauf. Gebrauchte Köpfe gibt es noch genug und halbwegs begabte BMW Schrauber auch. Bei einer BMW Niederlassung würde ich die Reparatur nicht wirklich durchführen lassen. a.) hat dort in den meisten Fällen keiner mehr einen Plan von den alten Autos b.) ist sowas nicht diagnosefähig :-) c.) aus Kostengründen

Im wahrsten Sinne des Wortes dann mal "Kopf hoch""

Stefan

Re: Motorschaden nach Kauf - Recht?

Verfasst: Di 27. Apr 2010, 22:36
von frong (alt)
mein beileid [img]http://www.my-smileys.de/smileys3/skill.gif[/img] bedenke das es ein altes auto ist" auch der motor" ich sammel viele alte hifi klassiker [60er & 70er]" das ist es das gleiche...



grüße frong

Re: Motorschaden nach Kauf - Recht?

Verfasst: Di 27. Apr 2010, 23:46
von orangener (alt)
Wenn "nur" der Kopf das Problem ist" ist das zwar ärgerlich" aber recht kostengünstig zu ersetzen" 525er E12 oder E28 zum Beispiel sind günstig zu bekommen" ich selber habe einen kompletten 2"5er-Motor um 150€ "verschenkt".
Bei einem Privat-Kauf wird es allerdings schwer sein" Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Re: Motorschaden nach Kauf - Recht?

Verfasst: Mi 28. Apr 2010, 10:43
von Duesenberg (alt)
so" rechtlich kann ich an der Situation leider nichts ändern" habe aber einen gebrauchten Motor bekommen" den ich einbauen lasse. Der CS ist ansonsten in einem super Zustand" so dass sich die Arbeit und Investition lohnt. Im Winter mache ich och die Sitze und neue Reifen braucht er auch noch" die alten sind nicht mehr gut" aber das wars dann auch schon.
Danke Für Eure Ratschläge und Berichte