TüV Lenkradschloß
Verfasst: Sa 26. Mär 2011, 19:06
Hier mal ein interessanter Anhang zum dem Thema Lenkradschloß:
Mit dem Erwerb eines 72er CSi`s erhielt ich eine handschriftliche Notiz vom TüV Bayern mit folgendem Wortlaut ( 1:1 übernommen ) :
Einrasten des Lenkrad-Schlosses:
Einrasten" selbst wenn Schlüssel in Stellung "aus" noch steckt ist für BMW`s des Baujahres 1972 nicht zu beanstanden.
Weil: Damals galten 2 Regelungen" eine nationale + 1 ECE Regelung optional.
Erst ab 1980 ist in der nur noch geltenden ECE REgelung festgelegt" daß kein Einrasten" wenn Schlüssel noch steckt.
Diese Notiz ist vom 30.07.1992 und vom TüV geschrieben und unterschrieben.
Vielleicht ist dem einen oder anderen mit dieser Info bei der nächsten TüV Fahrt geholfen.
Allen ein super Saison Start.
Gruß aus HH
Christian
Mit dem Erwerb eines 72er CSi`s erhielt ich eine handschriftliche Notiz vom TüV Bayern mit folgendem Wortlaut ( 1:1 übernommen ) :
Einrasten des Lenkrad-Schlosses:
Einrasten" selbst wenn Schlüssel in Stellung "aus" noch steckt ist für BMW`s des Baujahres 1972 nicht zu beanstanden.
Weil: Damals galten 2 Regelungen" eine nationale + 1 ECE Regelung optional.
Erst ab 1980 ist in der nur noch geltenden ECE REgelung festgelegt" daß kein Einrasten" wenn Schlüssel noch steckt.
Diese Notiz ist vom 30.07.1992 und vom TüV geschrieben und unterschrieben.
Vielleicht ist dem einen oder anderen mit dieser Info bei der nächsten TüV Fahrt geholfen.
Allen ein super Saison Start.
Gruß aus HH
Christian