H-Zulassung

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robert (alt)
Beiträge: 354
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Also...

Beitrag von robert (alt) »

Ich habe H-Gutachten zwar nur einmal durchgemacht aber dazu zu meinem Auto zig-verschiedene Meinungen gehört" von "Cancenlos" bis "Geht ohne weiteres". Ich habe auch Autos mit H-Zulassung gesehen da stellts einem in Punkto Originalität die Haare auf. Hängt sicherlich auch vom Gutachter ab.
Mit 5-Gang Getriebe solltest Du glaub ich kein Problem bekommen. Drauf ankommen lassen.
Gerhard (alt)
Beiträge: 1477
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Kein Problem

Beitrag von Gerhard (alt) »

Hallo Iggy
Wie schon so oft geschrieben" kommt es immer auf den TÜV Prüfer an. Er hat einen Ermessungsspielraum und der ist menschlicherweise unterschiedlich groß. Fahr mal mit dem Auto zum TÜV und frage den Prüfer der die leuchtendsten Augen hat wenn er dich auf den Hof fahren sieht. Diese Anfrage ist immer kostenlos und wenn du keinen Erfolg hast" fahr zum nächsten TÜV. 5 Gang ist ein zeitgenössisches Zubehör und sollte keinesfalls zum verwehren der H-Zulassung führen.
Häufig hat sich gezeigt" dass der Spielraum des Prüfers bei einem gut restaurierten Fahrzeug oft größer ausfällt" als wenn du mit einer ausgelutschten Gurke vorfährst.
Zeitgenössisches Zubehör sind übrigens auch 16 Zoll Alpinas" 3 teilige BBS" Nardi Holzlenkrad" Tieferlegungsfahrwerke" Spoilerpakete usw da diese Um und Anbauten ja auch schon früher (20 - 25 ) Jahre gemacht wurden!
Gruß Gerhard
frank (alt)
Beiträge: 161
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: H-Zulassung - Eintrag von Umbauten im Fahrzeugbrief?

Beitrag von frank (alt) »

Muss denn das 5-Gang Getriebe (oder z.B. ein anderes Differential) im Fahrzeugbrief eingetragen werden" oder muss es sonst irgendwo angegeben werden (z.B. Versicherung)?
Wenn nicht" dann sollte es auch auf die H-Zulassung keinen Einfluss haben (im Zweifel kann das der Prüfer eh nicht prüfen?).
Anders sieht es wohl mit Leistungssteigerungen (Umrüstung auf Einspritzanlage" Auspuff"...) oder optischen Änderungen (z.B. Felgen) aus" da die im Brief eingetragen werden müssen.
Wie ist das eigentlich mit Fahrwerksänderungen (z.B. Bilstein-Stoßdämpfern)" müssen die eingetragen werden?

>Grüßgott!
>Ich habe mal eine Frage. Und zwar...welche Beschränkungen hat die H-Zulassung eigentlich? Die Altersbränkung ist schon klar. Aber wie ist es z.B. mit dem schon in dem Forum genannten 5-Gang Schongetriebe? Ich würde am liebsten ein E9 nicht sinnlos "tunen"" in der Tat würde ich den Wagen ziemlich im original Zustand halten. Das mit dem Schongetriebe hat mich aber sehr interessiert (wegen Verbrauch am meisten).
>Danke!
>Iggy

Gerhard (alt)
Beiträge: 1477
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: H-Zulassung - Eintrag von Umbauten im Fahrzeugbrief?

Beitrag von Gerhard (alt) »

>Muss denn das 5-Gang Getriebe (oder z.B. ein anderes Differential) im Fahrzeugbrief eingetragen werden" oder muss es sonst irgendwo angegeben werden (z.B. Versicherung)?
>Wenn nicht" dann sollte es auch auf die H-Zulassung keinen Einfluss haben (im Zweifel kann das der Prüfer eh nicht prüfen?).
>Anders sieht es wohl mit Leistungssteigerungen (Umrüstung auf Einspritzanlage" Auspuff"...) oder optischen Änderungen (z.B. Felgen) aus" da die im Brief eingetragen werden müssen.
>Wie ist das eigentlich mit Fahrwerksänderungen (z.B. Bilstein-Stoßdämpfern)" müssen die eingetragen werden?
>>Grüßgott!
>>Ich habe mal eine Frage. Und zwar...welche Beschränkungen hat die H-Zulassung eigentlich? Die Altersbränkung ist schon klar. Aber wie ist es z.B. mit dem schon in dem Forum genannten 5-Gang Schongetriebe? Ich würde am liebsten ein E9 nicht sinnlos "tunen"" in der Tat würde ich den Wagen ziemlich im original Zustand halten. Das mit dem Schongetriebe hat mich aber sehr interessiert (wegen Verbrauch am meisten).
>>Danke!
>>Iggy

Gerhard (alt)
Beiträge: 1477
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: H-Zulassung - Eintrag von Umbauten im Fahrzeugbrief?

Beitrag von Gerhard (alt) »

Hallo Frank
Also ein anderes Differential einzubauen ist nicht zulässig" da erlischt die Betriebserlaubniss. Ein 5 Gang Getriebe dagegen ist zulässig" da z.B. im 74/75er Modell im Brief die Geräuschmessung mit 4 und 5 Gang Getriebe angegeben ist. Wenn du dann bei der H-Abnahme bist" wird der Tüv beim Neuausstellen des Briefes die Geräuschmessung für 4 Gang streichen" so war es zumindest bei mir.
Bilstein Dämpfer sind Serienteile" also auch nicht eintragungspflichtig. Mit einem anderen Auspuff wäre ich vorsichtig. Es muss auf jeden Fall eine ABE vorhanden und auch eine Nummer in jedem Topf eingeprägt sein ansonsten musst du eine Einzelabnahme machen.
Bei der Versicherung kannst du es natürlich als Extra angeben" ist ja auch eine Wertsteigerung für dein Auto.
Gruß Gerhard
Ignaz (alt)
Beiträge: 5
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Kein Problem

Beitrag von Ignaz (alt) »

Hallo"
danke an alle für die Antworte. Ich weiss schon besser" wie es aussieht. Ich wusste aber nicht" dass die Prüfer tatsächlich so ein Spielraum haben.
Ich habe eigentlich noch keinen E9" bin aber auf dem Weg zu Ihm. Ich musste aber die Frage mal stellen" weil es mich interessiert hat. Ich schaue immer wieder hier im Forum rein" um etwas Know-How zu gewinnen damit wenn der Tag kommt ich nicht so blauäugig bin.
Am Anfang war ich etwas erschrocken als ich z.B. die ganze Karroserie-Schwierigkeiten mitbekommen habe. Wahrscheinlich habe ich auch nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Trotzdem kriege ich den E9 nicht aus dem Kopf.

Also" vielen Dank!
Iggy
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