Suche HARTGE Abmahngeschädigte

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Erich (alt)
Beiträge: 15
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Suche HARTGE Abmahngeschädigte

Beitrag von Erich (alt) »

Hallo BMW-Fahrer"
es ist eine Abmahnwelle im Rollen. Auftraggeber ist die Fa. HARTGE. Die Abmahnungen werden von einer Münchner Anwaltskanzlei verschickt. Der Streitwert liegt in der Regel zwischen 100.000"00 und 200.000"00 EURO. Es liegt auch gleich eine Honorarrechnung der Rechtanwälte über ca. 3.000"00 EURO bis ca. 7.000"00 EURO bei. Ursache ist das Anbieten von BMW-Ersatzteilen oder Fahrzeugen uner Verwendung des Begriffes "HARTGE". Wenn jemand z.B. eine Bremsanlage für einen BMW E30 M3 anbietet und erwähnt" daß diese auch bei HARTGE passt" so bekommt man eine Abmahnung (Kosten siehe oben)" wenn man Felgen anbietet und erwähnt" daß diese ähnlich wie HARTGE-Felgen aussehen" bekommt man eine Abmahnung usw.
Nun wollen wir für einen Pressebericht Informationen sammeln und bitten alle darum" über bekannte Vorfälle der Fa. HARTGE bzw. diese Anwaltskanzlei zu berichten. Es kann ja nicht angehen" daß unbescholtene Bürger auf diese Weise kriminalisiert werden und auch noch zig tausende Euro bezahlen müssen" obwohl kein nachweisbarer Schaden entstanden ist.
Im vorab besten Dank für Eure Mithilfe.
Euer Erich Keller

Christoph, Bonn (alt)
Beiträge: 917
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Suche HARTGE Abmahngeschädigte

Beitrag von Christoph, Bonn (alt) »

Lieber Erich" da hast Du schlechte Karten"
die Firma Hartge hat recht.
und beruft sich auf das Urteil zum Schutz von Markennamen (eye-catcher)
Du darfst Hartge Sachen verkaufen.
Da der Name aber geschützt ist keine die so aussehen oder passen wie H...
Gruß" Christoph
Ein gewisser Teile Händler aus Bad Öhenhausen verkauft auf die Tour auch immer Teile die auch in Alpi...-Fahrzeuge passen
Schau mal in juristischen Foren
Gruß C.



eye-Catcher
Gregor (alt)
Beiträge: 43
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Suche HARTGE Abmahngeschädigte

Beitrag von Gregor (alt) »

Hallo Christoph"
ich bin zwar kein RA" aber ich würde beim ersten Beispiel sagen dass die Forderung des Gerichts erfüllt ist: wenn ich sage dass eine Bremse auch auf einen Hartherz ( oder wie hiess die Firma noch???) passt ist das eine TECHNISCHE INFORMATION" und die wäre zulässig nach dem o.a. Urteil. Anders sieht´s aus bei der Angabe "sieht aus wie Hahaha" - das wäre ein eye-catcher!
Unabhängig davon halte ich zumindest bei Privatverkäufen die Schadenssumme für lächerlich und im Voraus für streitbehaftet. Die Frage wie man pers. zu einer Fa. steht die solche Methoden FLÄCHENDECKEND anwendet und welche Konsequenzen man daraus zieht sollte jeder für sich selbst beantworten.
Weißblaue Grüße
Gregor
vorwerg (alt)
Beiträge: 178
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Suche HARTGE Abmahngeschädigte

Beitrag von vorwerg (alt) »

Servus bitter Betroffener.
Leider wirst Du aus der Nummer schlecht wieder rauskommen.
Ich hatte vor ein paar Jahren leider einen aehnlichen Fall.
Gott sei Dank ist ein Geschaeftspartner Jurist und so kam ich nach zaehen Verhandlungen mit einem Eurobetrag in Hoehe einer Monatsmiete davon.
Ich wohne in Muenchen" und die Stadt ist nicht billig zu bekommen.
Toi Toi Toi
der Torsten
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