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Nebelschlußleuchte

Verfasst: Mi 3. Aug 2016, 17:08
von Knippivorst
Hallo zusammen,
kann man eigentlich den hinteren linken Rückfahrscheinwerfer durch eine (Original-) Nebelschlußleuchte ersetzen ?
Mein CS hat noch keine NSL und dadurch würde ich die Blende zwischen den Rücklichtern sparen.
Außerdem sähe es besser aus.
Gruß aus Kaarst
Knippivorst

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Mi 3. Aug 2016, 22:04
von willies13
Hallo,
verstehe Deine Frage nicht ganz.
Anbei Bild von meiner Kiste von hinten.
Grüsse;
Willy

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 07:10
von csi pw
Hallo,

ich denke Knippivorst stört es, dass bei der Originalversion das Kennzeichen nicht mehr mittig angebracht werden kann.

Gruß
Egbert

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 07:14
von Christoph, Bonn
Ich versteh Knippi so:
wo links das klare Glass ist
(Rückwärtsgang)
will er ein rotes haben
(Nebelleuchte)
um sich die orginale Nebelleuchte im externen Geäuse zu sparen.
(neben dem Kennzeichen)

Interessante Idee:
mechanischer Umbau:
ich würde nix am Rücklicht machen, sondern versuchen die klare Scheibe mit Lampenlack rot einzufärben
elektrischer Umbau:
sicherlich möglich, die Lämpchen liegen alle auf einer Masse Schiene im Lampenträger und bekommen "+" von der jeweiligen Funktion,
also "+ Rückwärts" Kabelschuh ab und "+ Nebel" Kabelschuh an die "umbebaute Lampe" dran

Die Frage ist, was sagt der TÜV dazu, bzw erlischt die Betriebserlaubnis

@Egbert, fürs Coupe bekommt man deshalb die Sondergenehmigung "Engschrift", bei einem Bustaben 2 Zahlen und "H" ist es dann wieder Mittig

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 08:29
von Knippivorst
Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank für die Antworten.
Es ist genauso, wie Christoph es beschrieben hat.
Ich habe zur Zeit noch keine NSL, müsste also die Blende mit NSL links kaufen und wie bei Dir, Willy, das Nummernschild nach rechts versetzen.
008 (2).JPG
008 (2).JPG (77.86 KiB) 6612 mal betrachtet
Mein Nummernschild hat 9 Ziffern (NE-CS 2800 H), es wäre also auch mit Engschrift nicht mittig.
Die Idee wäre jetzt, den linken Rückfahrscheinwerfer mit einem roten Glas zu versehen und als NSL anzuschließen.
Ich hätte dann links NSL und rechts nach wie vor Rückfahrlampe.
Die Fragen sind, was sagt der TÜV und passt das originale NSL Glas auch in den linken Rückfahrscheinwerfer.

Gruß

Michael

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 08:48
von kiefer
Hallo,
meiner Meinung nach hatte Gerhard mal vor Jah-ren eine solche Rückleuchte incl Nebelschlußleuchte und hatte rumgefragt, ob einer sowas schonmal gesehen hatte (? , Gerhard, erinnere ich mich da schemenhaft richtig?).
Wenn man sowas "bastelt", fällt das einem heutigen Prüf-Ing. sicherlich nicht auf, wenn es sauber gemacht ist - da hätte ich wenig Bedenken. Eine Gefährdung stellt es auch nicht dar.
Ferner haben mehrere Automodelle ja nur einen Rückfahrscheinwerfer, als auch nur eine integrierte NSL.
Käme für Dich, Michael, denn evtl auch solch eine externe Nebelschlußleuchte in Frage, wie es sie damals für den 2800er als Nachrüstlösung gab? Also unten an der Stoßstange dran meine ich.
Gruß,
Stefan

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 08:56
von Knippivorst
Hallo,
@ Stefan:
Find ich eigentlich nicht so schön wie eine integrierte NSL, außerdem müsste dann ein (wenn auch nicht sichtbares) Loch in die Stoßstange gebohrt werden.
Vorteil von dieser Lösung ist aber, dass das Nummernschild dann mittig sitzen würde.
Wäre Plan B für mich, die NSL würde dann nur für die TÜ- HU montiert und dann schnell wieder abgebaut :-) Fahre eh nicht bei Nebel....

Gruß

Michael

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 10:23
von Nitro103
Knippivorst hat geschrieben:Fahre eh nicht bei Nebel....

Gruß

Michael
Hallo Michael,

deswegen verstehe ich Dein Ansinnen auch nicht. Lass es doch einach so wie es ist (nämlich original ohne Nebelschlussleuchte), und erspare Dir das ganze Palaver damit.

Gruß
Robin

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 11:04
von kiefer
Hi
jup, dann kannst Du sie auch weglassen.
Eine Pflicht der NSL besteht erst für Fahrzeuge, die in D nach 1991 zugelassen wurden (§53d).
Bei älteren Fahrzeugen braucht man die nicht (nachzurüsten).
Gruß
Stefan

Re: Nebelschlußleuchte

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 14:23
von Knippivorst
ok, dann ist es wirklich einfacher, auf die Nachrüstung zu verzichten.
Nochmals Danke für alle Beiträge zu dem Thema

Michael