Hier mal ein interessanter Anhang zum dem Thema Lenkradschloß:
Mit dem Erwerb eines 72er CSi`s erhielt ich eine handschriftliche Notiz vom TüV Bayern mit folgendem Wortlaut ( 1:1 übernommen ) :
Einrasten des Lenkrad-Schlosses:
Einrasten" selbst wenn Schlüssel in Stellung "aus" noch steckt ist für BMW`s des Baujahres 1972 nicht zu beanstanden.
Weil: Damals galten 2 Regelungen" eine nationale + 1 ECE Regelung optional.
Erst ab 1980 ist in der nur noch geltenden ECE REgelung festgelegt" daß kein Einrasten" wenn Schlüssel noch steckt.
Diese Notiz ist vom 30.07.1992 und vom TüV geschrieben und unterschrieben.
Vielleicht ist dem einen oder anderen mit dieser Info bei der nächsten TüV Fahrt geholfen.
Allen ein super Saison Start.
Gruß aus HH
Christian
TüV Lenkradschloß
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Re: TüV Lenkradschloß
Na da haben wir doch alle nach gesucht"
genau das wird doch immer beanstandet
kannst Du die Notiz scannen und hochladen ?
genau das wird doch immer beanstandet
kannst Du die Notiz scannen und hochladen ?
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guter Hinweis
Hallo"
ja" sei bitte so nett und scanne das" oder noch besser bzw einfacher für Dich: Mach ein Bild davon und lade es als jpg bei irgendeinem Bilderservice" zB pic-upload.de hoch. Denke" dass sich das dann viele ausdrucken und sicherheitshalber ins Handschuhfach legen werden!
Falls Du es lediglich scannst" sei bitte so nett und lass mir auch eine Kopie per eMail zukommen.
Bis dann
Stefan
ja" sei bitte so nett und scanne das" oder noch besser bzw einfacher für Dich: Mach ein Bild davon und lade es als jpg bei irgendeinem Bilderservice" zB pic-upload.de hoch. Denke" dass sich das dann viele ausdrucken und sicherheitshalber ins Handschuhfach legen werden!
Falls Du es lediglich scannst" sei bitte so nett und lass mir auch eine Kopie per eMail zukommen.
Bis dann
Stefan