Sicherheitsgurte

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dieter (alt)
Beiträge: 117
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Sicherheitsgurte

Beitrag von dieter (alt) »

Hallo"
Möchte mit meinem 3"0 CSI" Baujahr 03/73 zum TÜV zur Vollabnahme" sind hier
Sicherheitsgurte bereits Pflicht gewesen" da aus der Betriebsanleitung hervorgeht"dass man diese damals als Sonderausstattung haben konnte abe die
Anschlußpunkte bereits vorinstalliert waren.
Wäre nett von Euch" wenn mir einer was dazu sagten könnte

vorwerg (alt)
Beiträge: 178
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Sicherheitsgurte

Beitrag von vorwerg (alt) »

>Hallo"
>Möchte mit meinem 3"0 CSI" Baujahr 03/73 zum TÜV zur Vollabnahme" sind hier
>Sicherheitsgurte bereits Pflicht gewesen" da aus der Betriebsanleitung hervorgeht"dass man diese damals als Sonderausstattung haben konnte abe die
>Anschlußpunkte bereits vorinstalliert waren.
>Wäre nett von Euch" wenn mir einer was dazu sagten könnte
Servus.
Generell ist das mit dem Tuev immer so eine sache.
Von Bundesland zu Bundesland gibt es da zum Teil haarsträubende Unterschiede.
Ich war im April beim Tuev zur H Kennzeichen Abnahme" mit Gurten.
Der Tuevmensch sagte noch zu mir" sind sie froh das sie welche installiert haben" vor 2-3 Wochen habe ich einen weggeschickt" der hier ohne Gurte vorgefahren ist.ich würde sie reinbauen" dann bist du auf der sicheren seite. So oder So" du verstehtst !!!!!!
:-)

kiefer (alt)
Beiträge: 716
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

EZ 73 muss Gurte vorne haben (mT)

Beitrag von kiefer (alt) »

Hallo"
die Einbaupflicht für Sicherheitsgurte gilt:
für Vordersitze seit 01.01.1971
für Rücksitze seit 01.01.1981
Für ältere Fahrzeuge besteht keine Pflicht zum Einbau von Sicherheitsgurten auf Vorder- bzw. Rücksitzen.
Anmerkung
Tragobligatorium:
auf Vordersitzen seit 01.07.1981
auf Rücksitzen seit 01.10.1994

Somit muss ein CS mit EZ 1973 vorne Gurte haben...

Gruß"
kiefer
frank (alt)
Beiträge: 161
Registriert: Do 1. Jan 1970, 01:00

Re: Sicherheitsgurte - siehe Motor Klassik 6/2004

Beitrag von frank (alt) »

Zu dem Thema gibt es in der Motor Klassik 6/2004 einen Artikel.
Demnach besaß ab 1974 jedes neu zugelassene Auto vorne Gurte" 2 Jahre später wurde die Gurtpflicht eingeführt. Es besteht Nachrüstpflicht für alle nach dem 1. April 1970 zugelassenen Autos.
In dem Artikel sind auch Bezugsquellen und Einbauhinweise.
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